AML Risikoanalyse

 

AML-Risikoanalyse - Das Herzstück des AML-Buddy

 


AML-Risikoanalysen sind ein integraler Bestandteil unserer Software. Mit dieser sind Erstellung sowie Aktualisierung der gesetzlich vorgeschriebenen unternehmensinternen AML-Risikoanalysen ganz einfach möglich. DataVendor aktualisiert hierbei laufend das Schema der AML-Risikoanalyse nach gesetzlichen Vorgaben und Änderungen, individualisiert nach Branchen, um Ihnen immer ein nach neuesten Vorgaben und höchsten Standards arbeitendes Produkt zu bieten.

  • Einfache Erstellung und Aktualisierung der gesetzlich verpflichtenden unternehmensinternen AML Risikoanalyse unter Verwendung konkreter, eigener Unternehmensdaten, immer individuell für Ihre Branche und Ihr Geschäftsmodell.
  • Laufende Wartung der Risikoanalyse nach gesetzlichen Änderungen durch DataVendor.

Auf Basis der Ergebnisse der AML-Risikoanalyse erhalten Sie weiters ein auf Ihr Unternehmen maßgeschneidertes Set an internen Regelungen zur Umsetzung der Geldwäscheprävention im täglichen Kontakt mit Ihren Kunden.


Zudem können sie mit unserer Software im Rahmen der AML-Risikoanalyse die vorgeschriebenen jährliche Berichte in wenigen Schritten miterstellen, ohne Jahr für Jahr aufs Neue separat aufwändige Berichte schreiben zu müssen. Neuerungen der gesetzlichen Grundlagen werden automatisch in unserem System aktualisiert und somit sind Ihre internen Regelungen jederzeit am aktuellen Stand.

 

 

Die AML-Risikoanalyse


Eine der Pflichten im Rahmen der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ist die Durchführung einer AML-Risikoanalyse, welchen Risiken hinsichtlich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung das Unternehmen ausgesetzt ist. Die Implementierung eigener Maßnahmen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung muss dann auf Grundlage der zuvor durchgeführten und intern gebilligten AML-Risikoanalyse erfolgen.

 

 


 

Genaue Vorgaben zum Umfang und der Struktur einer AML-Risikoanalyse gibt es nicht, mit unseren Tools sind Sie jedoch jederzeit umfassend aufgestellt. AML-Buddy hilft Ihnen, allumfassende, sich an die gesetzlichen Vorgaben haltende AML-Risikoanalysen durchzuführen und achtet dabei in besonderem Maße auf Datenschutz von Ihnen und Ihren Kunden.

 

Rechtliche Grundlagen


Die Verpflichtung zur Erstellung und laufenden Aktualisierung einer AML-Risikoanalyse besteht schon seit einigen Jahren, aktuell noch nach den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/849 in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/843 (5. Geldwäscherichtlinie).


Im Juli 2021 hat die Europäische Union bereits einen Entwurf für die 6. Geldwäscherichtlinie, sowie erstmals auch eine Geldwäscheverordnung vorgelegt, welche 2025 in Kraft treten sollen. Die neuen Vorschriften beinhalten wesentliche Verschärfungen, unter anderem, dass die Erstellung interner Berichte, die Definition der internen Kontrollen und Verfahren sowie auch die Billigung von AML-Risikoanalysen nicht mehr an Drittanbieter ausgelagert werden dürfen. 


Unsere Softwarelösung AML-Buddy knüpft hier an und bietet Ihnen ein Tool, mit dem Sie schon jetzt die AML-Risikoanalyse ganz einfach gemäß Ihrem konkreten Geschäftsbetrieb erstellen und aktualisieren können. Damit können Sie, wie von der Geldwäscheverordnung künftig gefordert, AML-Risikoanalysen, die Festlegung der internen Strategien und Verfahren oder interne Berichte in die eigenen Hände nehmen.

 


 

Warum fordert der Gesetzgeber Risikoanalysen?


Die AML-Risikoanalyse soll im Vorfeld der Festlegung der internen Verfahren zur Umsetzung der AML-Sorgfaltspflichten dazu dienen, unter Verwendung eigener Daten zu Geschäftsumfang, Kunden und Tätigkeitsgebieten auf Ebene des Unternehmens zu bewerten, wie hoch das Risiko ist, für Zwecke der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ausgenutzt zu werden. Neben der Ermittlung des Gesamtrisikos für das Unternehmen sollen die Ergebnisse der AML-Risikoanalyse herangezogen werden, auf die konkreten Bedürfnisse des jeweiligen Geschäftsbetriebs angepasste, wirksame interne Strategien und Verfahren zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu erstellen. Durch die Verpflichtung zur laufenden Aktualisierung der AML-Risikoanalyse soll sichergestellt werden, dass die interne Risikobewertung des Unternehmens und die darauf aufbauenden Maßnahmen stets dem Unternehmen angepasst und wirksam sind.

 


 

 

Was soll in einer AML-Risikoanalyse dargestellt werden?


Eine AML-Risikoanalyse soll das Risiko einer Ausnützung  für Zweck der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eines Unternehmens ermitteln und bewerten. Dazu müssen die Risiken ermittelt und bewertet werden. In der AML-Risikoanalyse müssen daher sämtliche relevanten Risikokategorien behandelt und bewertet sowie auch eine Beurteilung des Unternehmensrisikos insgesamt vorgenommen werden. Zu den relevanten Risiken gehören insbesondere jene in Bezug auf Kunden, Länder oder geografische Gebiete, Produkte, Dienstleistungen, Transaktionen und Vertriebskanäle sowie sonstigen neuen oder sich entwickelnden Technologien, sowohl für neue als für auch bereits existierende Produkte.


Die Bewertung muss aufgrund der Datenbasis des eigenen Unternehmens erfolgen, also aufgrund einer Auswertung des eigenen Kundenstamms, einer Analyse der eigenen Produkte und Dienstleistungen zu den einzelnen gesetzlich vorgegebenen Risikofaktoren und der Bewertung der Vertriebskanäle.. Weiters müssen in die AML-Risikoanalyse die Ergebnisse der nationalen Risikoanalyse des eigenen Landes und des jeweils aktuellen Berichts der Europäischen Kommission über die Risiken der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Binnenmarkt einbezogen werden.


Durch unsere Softwarelösung AML-Buddy haben Sie hier den großen Vorteil, einerseits mit dem Wissen von langjährigen Experten arbeiten zu können, andererseits unternehmensinterne Daten und Informationen aber nicht mit Dritten teilen zu müssen. Mit AML-Buddy können Sie eigenständig die AML-Risikoanalyse und entsprechende Maßnahmen erstellen und aktualisieren.


Im Rahmen eines Risikomanagements muss die risikobasiert erstellte Risikoanalyse dokumentiert und mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden, sowie regelmäßig aktualisiert werden. Zudem muss der Aufsichtsbehörde auf Verlangen die jeweilige aktuelle Fassung der Risikoanalyse zur Verfügung gestellt werden.

 

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