Häufige Fragen rund um AML

Begriffserläuterungen zur Geldwäscheprävention

 

Unterschied von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Mit Geldwäsche ist das Einschleusen von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Kapitalmarkt gemeint. Geldwäscherei ist ein krimineller Prozess, durch den versucht wird, die wahre Herkunft und die Eigentumsverhältnisse von Einkünften aus kriminellen Aktivitäten zu verbergen.
Der Tatbestand der Geldwäsche ist im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) definiert, er umfasst das Verwahren, Verwalten, Anlegen, Umwandeln oder Verwerten von Vermögen und Vermögensbestandteilen, die aus einer Straftat stammen, und auch das Verschleiern der Herkunft.
Die Terrorismusfinanzierung wurde nach den Anschlägen in den USA am 11. September 2001 verschärft. Terrorismusfinanzierung ist im Strafgesetzbuch definiert und umfasst das Bereitstellen von Vermögenswerten mit dem Vorsatz, diese für terroristische Zwecke zu nutzen.
Während Geldwäsche zumeist Mittel aus illegalen Quellen meint, die durch den Tatbestand der Geldwäscherei in den legalen Wirtschaftskreislauf eingespielt werden, können die Mittel, die in die Terrorismusfinanzierung fließen, aus legalen Quellen stammen.

 

Know-Your-Customer – Prinzip

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, ist es verpflichtend, Klienten und Kunden zu überprüfen. Dazu existiert das KYC, also das Know-Your-Customer Prinzip. Es umfasst alle Maßnahmen, um die Identität und wesentliche andere Eigenschaften von Kunden sowie die Herkunft von deren Mittel zu überprüfen und zu verifizieren.

 

Sorgfalts- und Meldepflicht

Bei Verdachtsmomenten müssen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung den zuständigen Behörden gemeldet werden. Aus diesem Grund müssen in Unternehmen Maßnahmen implementiert sein, welche Geldwäsche sichtbar und aufdeckbar machen. Dazu gibt es diverse Maßnahmen, die unter anderem in den Bereich des Risikomanagements fallen. Dabei werden beispielsweise die Quellen von Geldmitteln überprüft. Mithilfe unserer Softwarelösung WIS können Sie die für Ihr Unternehmen notwendigen Kontrollen selbst durchführen. Sensible Informationen sind somit geschützt, durch die externe Softwarelösung können Sie aber sicher sein, dass eine Prüfung vom System nach den rechtlichen Vorgaben vorgenommen wird.
Regelmäßige Schulungen für die Geldwäschebeauftragten sowie Mitarbeiter sind von hoher Relevanz, um stets mit den neuesten rechtlichen Vorgaben, sonstigen Vorschriften und Standards vertraut zu sein. Intern wird die Einhaltung dieser Bestimmungen überprüft.

  • Für bestimmte Bereiche existieren detaillierte Dienstanweisungen. Die gesetzlichen Bestimmungen werden laufend beobachtet und aktualisiert.
  • Für Mitarbeiter, die mit geldwäscherelevanten Aspekten zu tun haben, werden regelmäßig Schulungen durchgeführt.
  • Mitarbeiter, die in keine geldwäscherelevanten Tätigkeiten involviert sind, werden über die Geldwäschebestimmungen informiert. 

 

Kundenidentifikation

In Österreich müssen Kunden identifiziert werden, die:

  • eine dauernde Geschäftsbeziehung mit einem Kredit- oder Finanzinstitut, oder einem anderen Verpflichteten zur Einhaltung der Bestimmungen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eingehen
  • eine Transaktion im Wert von mindestens 10.000 Euro oder einen Geldtransfer von mehr als 1.000 Euro durchführen, die nicht in den Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung fallen
  • eine Einzahlung auf oder eine Auszahlung von Spareinlagen über 15.000 Euro tätigt
  • unter Verdacht von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung stehen

Weiters ist eine Identifizierung erforderlich, wenn zuvor erhaltene Identifikationsunterlagen falsch oder nicht angemessen sind.

 

 

Internationale Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die FATF („Financial Action Task Force“) ist eine weltweite tätige Vereinigung zum Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung auf Basis einer freiwilligen Mitgliedschaft. Mittlerweile sind praktisch alle wichtigen Finanzzentren der Welt Mitglieder (derzeit insgesamt 39). Die Empfehlungen der FATF werden von über 180 Staaten anerkannt. Gegründet wurde die Organisation anlässlich eines G 7 – Treffens im Jahr 1989, um die Bekämpfung von Geldwäsche weltweit zu unterstützen und zu vereinheitlichen. Ihre erste Maßnahme war, sog. off-shore Staaten zu identifizieren, in denen die Gesetzgebung und Vollziehung sowie die internationale Kooperation mit anderen Staaten derart unterentwickelt ist, dass Geldwäscher dort vorrangig ihre Gesellschaften gründen.
Die FATF hat durch ihre Tätigkeiten und Erfolge im Laufe der letzten Jahrzehnte immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die bedeutsamste Tätigkeit der FATF ist die Aufstellung und Weiterentwicklung der sog. 40 FATF-Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Diese jeweils national umzusetzenden Mindestsorgfaltspflichten wurden erstmals am 19.04.1990 veröffentlicht und bilden weltweit die Grundlage der meisten nationalen Bestimmungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung einschließlich der Regelungen internationaler Zusammenarbeit und werden von über 180 Ländern anerkannt, darunter auch der EU. Die EU hat sämtliche Empfehlungen jeweils in Richtlinien und Verordnungen umgesetzt.

 

 

Nationale Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Den Vorschriften der Europäischen Union wurden durch die Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinien der Europäischen Union Folge geleistet. Seitdem gibt es in Österreich nicht nur für den Finanzmarkt, sondern auch in anderen Gesetzen, wie z.B. im Glücksspielgesetz, Regelungen die großen Wert auf das "Know-Your-Customer" Prinzip legen, das Geldwäschern den Vorteil der Anonymität nehmen soll.

 

Doch wie läuft der Prozess der Geldwäsche eigentlich ab?


Geldwäsche ist ein umfangreicher Prozess. Grundsätzlich wird Geld gewaschen, wenn jemand Gelder aus kriminellen Handlungen (Vortaten) in den legalen Geldkreislauf rückführt.


Geldwäsche als Prozess durchläuft dabei drei Phasen:

  • Platzierung: Gelder aus kriminellen Quellen werden in den legalen Geldkreislauf eingespeist, zum Beispiel durch Einzahlung auf ein Sparkonto
  • Layering: das bedeutet, die Herkunft und das Eigentum des Geldes wird durch eine Vielzahl von Transaktionen verschleiert, bis die ursprüngliche illegale Herkunft fast nicht mehr nachvollziehbar ist
  • Integration: das nunmehr „gewaschene“ Kapital wird auf Dauer in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt, z.B. durch den Erwerb von Unternehmensanteilen

Um Geldwäsche zu verhindern sind bestimmte Maßnahmen sinnvoll und wichtig, dazu gehören:

  • die Identifizierung von Kunden und wirtschaftlichen Eigentümern, 
  • die Einholung von Angaben zu Zweck und Art der Geschäftsbeziehung,
  • die Angabe von Quellen aus denen die Geldmittel für die Geschäftsbeziehung stammen, 
  • die Rückverfolgbarkeit von Transaktionen

 

 

Welche Strafen stehen auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung?

Dies ist von Land zu Land unterschiedlich und hängt von der aktuellen Gesetzeslage ab. In Österreich sind die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bedroht. Die Aufsichtsbehörde kann auch Geldstrafen für die Nichteinhaltung von gesetzlichen Sorgfaltspflichten bis zu EUR 5 Millionen verhängen.
 

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